MV schließt ab Montag den 16.03.2020 alle Schulen

Ministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur
Mecklenburg-Vorpommern

-Die Ministerin –

An alle Eltern, deren Kinder eine Schule in Mecklenburg-Vorpommern besuchen

Untersagung von Schulbesuchen zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19
14. März 2020

Liebe Eltern,
heute wende ich mich in einer Ausnahmesituation an Sie. Wie Sie vielleicht schon aus den Medien erfahren haben, sieht sich
die Landesregierung gezwungen, in dem Zeitraum vom 16. März bis einschließlich 19. April 2020
für Kinder in Mecklenburg-Vor-pommern den Besuch von Schulen zu untersagen.
Mit dieser drastischen Maßnahme wollen wir die weitere Verbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 so weit wie möglich eindämmen
und vor allem die älteren Mitmenschen und Personen mit Vorerkrankungen vor einer Infektion schützen.
Damit das bestmöglich gelingen kann, müssen wir alle gemeinsam handeln.
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass Sie nun vor einer Vielzahl offener Fragen stehen. Daher möchte ich mich hiermit persönlich an Sie wenden und über den aktuellen Stand informieren.
Zunächst einmal mögen Sie verwundert sein, dass eine so weitreichende Entscheidung getroffen wurde, obwohl wir in Mecklenburg-Vorpommern glücklicherweise bislang eine relativ geringe Infektionszahl zu vermelden haben.
Eine kurzfristige Schließung der Schulen ist aber notwendig, da wir nur jetzt zu Beginn der Ausbreitung die Möglichkeit haben, diese einzudämmen.
Daher wird bereits ab Montag, den 16. März 2020 kein Unterricht mehr an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern stattfinden.
Das betrifft öffentliche und private Schulen sowie Berufsschulen. Ab diesem Zeitpunkt kann daher nur noch in Notfällen, auf die ich im Folgenden weiter eingehen werde, eine Betreuung an der Schule Ihres Kindes erfolgen.
Schülerinnen und Schüler der Beruflichen Schulen werden gebeten, sich am Montag in ihrem Ausbildungsbetrieb einzufinden.
Sollten Sie einer Beschäftigung nachgehen, die zur Sicherung und Erhaltung der öffentichen Sicherheit und Ordnung notwendig ist, und keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind finden, werden wir für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 ein pädagogisches Betreuungsangebot („Notfallbetreuung“) vorhalten.
Das betrifft grundsätzlich insbesondere folgende Bereiche:

  • a) Feuerwehr (Berufsfeuerwehren und Schwerpunktfeuerwehren),
  • b) Polizei,
  • c) Strafvollzugsdienst,
  • d) Rettungsdienst,
  • e) medizinische Einrichtungen inklusive Apotheken,
  • f) Justizeinrichtungen,
  • g) ambulante und stationäre Pflegedienste,
  • h) stationäre Betreuungseinrichtungen (z. B. für Hilfen zur Erziehung),
  • i) die Produktion und die Versorgung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs,
  • j) Kommunale und Landesbehörden, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Einrichtungen und kommunale Unternehmen, soweit notwendig pflichtige Aufgaben und Aufgaben der Daseinsvorsorge (z. B. Wasserversorgung, Abwasser-und Abfallentsorgung, ÖPNV) zwingend wahrzunehmen sind.

Wenn Sie einer dieser Beschäftigungsgruppen angehören und für Ihre Kinder eine „Notfallbetreuung“ notwendig wird, finden Sie sich bitte am Montag in der Schule Ihres Kindes ein und klären das weitere Vorgehen mit der Schulleitung.
Der 16. März dient dabei als Tag, um einen geordneten Übergang sicherzustellen.
Neben dieser „Notfallbetreuung“ wird Ihnen auch in der Zeit der Unterrichtsuntersagung der Schulleiter bzw. die Schulleiterin der Schule Ihres Kindes als Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerin zur Verfügung stehen.
Die Lehrkräfte werden mit Unterstützung des Ministerium in geeigneter Form Materialien für das selbstorganisierte Lernen zur Verfügung stellen sowie die Schülerinnen und Schüler bei anstehenden Prüfungsvorbereitungen bestmöglich zu unterstützen.
Die Form der Vermittlung von Lerninhalten und die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei anstehenden Prüfungsvorbereitungen wird durch Ihre Schule eigenverantwortlich geregelt.
Bei Leistungsbewertungen soll selbstverständlich auf die aktuelle Situation Rücksicht genommen werden.
Deshalb entstehen Schülerinnen und Schülern bei Unterrichtsausfall aufgrund von Schulschließungen keine Nachteile in Bezug auf ihre Benotung.
Des Weiteren werden wir Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (www.bm.mv-regierung.de) fortlaufend und aktuell über die weitere Entwicklung informieren.
Für dringende Fragen ist am Samstag, 14. März 2020 von 11.00-16.00 Uhr und am Sonntag, 15. März 2020 von 11.00-16.00 Uhr eine Hotline im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur geschaltet:
HOTLINE: 0385-5887174
Ab Montag, 16. März 2020 stehen den Eltern die Schulleitungen sowie die staatlichen Schulämter für Auskünfte zur Verfügung.
Ich wünsche Ihnen, dass Sie die anstehenden Herausforderungen gut meisternund bitte um Ihr Verständnis und Ihre Kooperation in dieser für alle schwierigen Lage.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Martin

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